In der Regel wird dies im Netzgespräch (je nach Region auch Standort-Gespräch oder anders genannt) behandelt. Je nach Verwendung der ELS im Vorfeld, dem De-kodier-Niveau des Schülers und den Bedürfnissen in der Schule stellt der IHD (Integrations-Hilfs-Dienst) den Antrag beim Kanton oder später für den Lehrling oder Gymnasiasten bei der IV, die diese Massnahme in der Regel für mindestens ein Schuljahr bewilligen bzw. dann zahlen.
Es kann aber auch eine Anfrage an die Stiftung A Capella gerichtet werden, die dann die erforderlichen Schritte unternimmt.
28. Juni 2019 / Team EdLS